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Zusammenarbeit mit Eltern

Unser Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern die Entwicklung Ihres Kindes so zu gestalten, dass Neugier, Motivation und Lernfreude gefördert und das Selbstbewusstsein sowie das eigenverantwortliche Lernen unterstützt wird. Wir als Lehrkräfte und Sie als Eltern erleben Ihr Kind in verschiedenen Situationen und aus anderen, subjektiven Blickwinkeln. Um die oben aufgeführten Ziele zu erreichen, ist es wichtig, in gemeinsamen vertrauensvollen und offenen Gesprächen einen Austausch dieser unterschiedlichen Wahrnehmungen vorzunehmen.


Mit den folgenden Informationen versuchen wir Grundzüge unserer Arbeit darzustellen und organisatorische Abläufe durchschaubar zu machen:

1.   Elternabende:

  • In jeder Klasse finden pro Schuljahr mindestens zwei (2) Elternabende statt.

  • Auf den Elternabenden sind die Eltern insbesondere über die Grundsätze der schulischen Erziehung, die Ziele, den Inhalt, die Planung und die Gestaltung des Unterrichts sowie über die Kriterien der Leistungsmessung zu informieren.

  • Zu den Elternabenden lädt i.d.R. der Vorsitzende der Klassenelternschaft ein.

2.   Gespräche mit den Erziehungsberechtigten

​2.1  Elternsprechtage:

  • Teilnehmer: Klassenlehrkraft und Fachlehrkraft DE bzw. MAmöglichst beide ErziehungsberechtigteSchüler/ Schülerin (von begründeten Ausnahmen abgesehen)

  • Ziel: In diesen Gesprächen über den Leistungsstand, die Lernentwicklung und das Sozialverhalten sollte die künftige Erwartungshaltung an das Kind formuliert werden.

  • 1. Elternsprechtag in der Zeit Mitte November bis Anfang Dezember

  • 2. Elternsprechtag vor den Osterferien ( ca. 2 – 3 Wochen vorher)

  • 2. Elternsprechtag nach den Osterferien ( ca. 2 – 3 Wochen später) -> Sollten am Ende des 1. Halbjahres Zeugnisgespräche stattfinden, kann dieser Elternsprechtag entfallen.

  • 2. Elternsprechtag (Beratungsgespräch für die 4. Klasse) nach der Zeugniskonferenz (1. Halbjahr)

  • 3. Elternsprechtag (Beratungsgespräch für die 4. Klasse) vor den Anmeldeterminen der weiterführenden Schule

2.2   Gespräche außerhalb der Elternsprechtage:

  • Bzgl. der Leistung, der Aussprache, der Lernentwicklung sowie des Sozialverhaltens kann es bei einzelnen Schülern/Innen notwendig sein, zusätzliche Gespräche mit den Erziehungsberechtigten und ggf. mit dem Kind zu führen. In diesen Fällen sollten i.d.R. Gesprächsnotizen angefertigt und in der Einzelakte abgelegt werden.

3.   Hospitationen

  • Erziehungsberechtigte können auf Anfrage und nach erfolgter Bestätigung der entsprechenden Lehrkräfte im Unterricht hospitieren.

4.  Mitarbeit der Erziehungsberechtigten

  • Schulveranstaltungen (Klassenfeste, Schulfeste, ...)

  • Im Unterricht (Vorbereitung / Durchf. d. Radfahrprüfung, "Lesemütter",... (schriftliche Genehmigung durch die Schulleitung)

  • In Schulelternrat, Gesamtkonferenz, im Schulvorstand

Elternvertretung

Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist durch das Niedersächsische Schulgesetz geregelt. Diese organisatorischen Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Schule als öffentliche Einrichtung für Eltern durchschaubar ist. Dies wird durch die Einrichtung von Elternvertretungen gewährleistet.

Die Klassenelternschaft
Die Klassenelternschaft, zu der alle Erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Klasse gehören, wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Mindestens zweimal im Jahr lädt der Vorsitzende zu den Elternversammlungen ein. Er schlägt nach Rücksprache mit seinem Stellvertreter und oder der Klassenlehrkraft die Tagesordnung vor und leitet die Versammlung. Die Klassenelternschaft kann sich auf der Versammlung mit allen schulischen Fragen und Problemen beschäftigen.

Der Schulelternrat
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und deren Stellvertreter/innen bilden an unserer Schule den Schulelternrat. Der Schulelternrat ist die "Zentrale" der Elternarbeit in der Schule. Er erörtert alle Fragen, die die Schule betreffen und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Schulleiter, der Schulbehörde und dem Schulträger. Die vom Schulelternrat gewählten Vertreter im Schulvorstand, in den Konferenzen und Ausschüssen sollen die Belange der Eltern vertreten und in den Elterngremien der Schule über ihre Arbeit berichten.

Vorsitzende/Stellvertreter der Klassenelternschaften 2023/24
 

Klassenelternschaft

Klasse 1: Herr B. Nakhlestani-Hagh/ Frau M. Radler

Klasse 2: Frau S. Markgraf/Frau S. Rafik-Petroll

Klasse 3: Frau M. Ermler/Frau J. Menzel

Klasse 4: Frau M. Rust-Gerlach/Frau H. Richers

Mitglieder der Gesamtkonferenz

Frau J. Menzel

Herr B. Nakhlestani-Hagh

Frau M. Radler

Frau H. Richers

Stellvertreterin: Frau M. Rust-Gerlach

 

Zusammensetzung Schulelternrat

1.Vorsitzende: Frau J. Menzel

1. Stellvertreterin: Herr B. Nakhlestani-Hagh

2.Stellvertreterin: Frau M. Radler

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